„Wie kommen digitale Innovationen in die medizinische Versorgung?“, ist eine der zentralen Fragen der Gesundheitsversorgung. Fünf Antworten skizziert die Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und- Gestaltung e.V. (GVG) in ihrem aktuellen Positionspapier.
Die 5 Positionen in Kürze:
1) Patientenrelevanter Nutzen von digitalen Medizinprodukten
Handlungsempfehlung:
- Entwicklung schnellerer, geeigneter Bewertungs- und Zugangswege – unter Berücksichtigung des Nutzennachweises
Begründung:
- Anwendung von Medizinprodukten muss klinischen Nutzen nach anerkannten, wissenschaftlichen Standards nachweisen
- hohe Entwicklungsdynamik digitaler Gesundheitsanwendungen
- herkömmliche Nutzenbewertung erschwert aber den schnellen Zugang
2) Beratungsstellen für Anbieter und Hersteller digitaler Gesundheitsanwendungen
Handlungsempfehlung:
- Einrichtung eines Innovationsbüros; Aufgaben: digital, kostenfreie, zeitnahe Informationen zu Zugangsvoraussetzungen, Leistungen, Bedarfen des ersten Gesundheitsmarktes
Begründung:
- Anbieter digitaler Gesundheitsanwendungen sind häufi g mit Anforderungen des ersten Gesundheitsmarkts nicht vertraut
3) Transparenz über digitale Gesundheitsanwendungen
Handlungsempfehlung:
- Anbieter digitaler Gesundheitsanwendungen veröffentlichen strukturierte Selbstauskunft zu ihrem Produkt; Kriterien: Anwendungsziele, Funktionalität, CE-Zertifizierung, Nutzen, Evidenz, Informationen zur Kostenübernahme, Datensicherheit und Datenschutz
- Einrichtung einer unabhängigen Transparenzstelle (online öffentlich zugängliches Verzeichnis, das eine strukturierte Suche nach den genannten Kriterien zulässt)
Begründung:
- Kaum Transparenz für Versicherte, Leistungserbringer und Krankenkassen über das Angebot
4) Erprobung und Angebot digitaler Gesundheitsanwendungen über Selektivverträge
Handlungsempfehlung:
- Erweiterung selektivvertraglicher Möglichkeiten der besonderen Versorgung (§ 140a SGB V)
- Evaluation in kontrolliertem Studiendesign –nach Bedarf auch für weitere Erprobung zu verwenden
- Verpflichtung einer Leistungssektoren- oder interdisziplinär fachübergreifenden Versorgung bei der Erprobung digitaler Gesundheitsanwendungen entfällt
- Die Krankenversicherung informiert über ihr selektivvertragliches Angebot.
5) Neue Bewertungsregeln für den Kollektiv-Zugang
Handlungsempfehlung:
- Neues, dem medizinischen Charakter der Anwendungen angepasstes Bewertungsverfahren
- Entwicklung und Vereinbarung nutzenorientierter, anwendungsspezifische Methodiken
- Gemeinsame Bundesausschuss definiert Bewertungsregeln für Zugang von digitalen Innovationen in die Regelversorgung innerhalb des bewährten ordnungspolitischen Rahmens (Gesetz, Verordnung, Verfahrensordnung, Richtlinie)