Nach Ende des 2. Weltkriegs 1945 glich auch das deutsche Versicherungswesen einer Trümmerlandschaft. Die vielfach zersplitterten Institutionen der Sozial- und Privatversicherung verfolgten unter den unterschiedlichen Bedingungen der alliierten Militärverwaltungen hermetisch getrennt voneinander ihre jeweils eigenen Ziele. Zugleich gab es Bestrebungen, die deutsche Sozialversicherung zu retten und zu stärken.
Zwei Richtungen für den Wiederaufbau der deutschen Sozialversicherung zeichneten sich damals ab: Wiederaufbau auf den alten Fundamenten und Erhalt einer gegliederten Sozialversicherung oder eine zentralisierte Einheitsversicherung.
Vor dem Hintergrund dieser von Unsicherheit geprägten Situation entstand die Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung.
Am 9. Mai 1947 fand in Hamburg die Gründungsveranstaltung statt. Vertreter der Sozialversicherung, der Privatversicherung, der Wirtschaft, des Handwerks, der Ärzteschaft sowie einzelne Wissenschaftler nahmen daran teil. Wirkungsbereich und Mitgliederbestand blieben zunächst auf die britische Besatzungszone beschränkt.
Schon im Gründungsjahr 1947 sprachen sich die GVG-Akteure für eine gegliederte Sozialversicherung aus. Diesem in der sogenannten „Bielefelder Entschließung“ gesetzten Ziel gelang letztlich – auch dank der GVG – der Durchbruch. Ziel war es, sowohl die soziale Kranken- als auch die soziale Rentenversicherung zu reformieren und zugleich die Gemeinsamkeit der Aufgaben von privater und sozialer Versicherung zu betonen.