Meilensteine
-
Bielefelder Entschließung und „Patientenidentifikation“Im Gründungsjahr 1947 sprachen sich die Mitglieder der GVG in der sogenannten „Bielefelder Entschließung“ für den Erhalt einer gegliederten Sozialversicherung und gegen eine zentral organisierte Einheitsversicherung aus
-
Internationales EngagementBereits in den vierziger Jahren des 20. Jahrhunderts befasste sich die GVG mit internationalen Themen. Etwa mit der Tuberkulose in Europa, amerikanischen Versicherungssorgen, der „Sozialversicherung in der Sowjetunion“ oder der Reform der sozialen Sicherung in Italien.
-
Das Projekt gesundheitsziele.deDas Projekt gesundheistziele.de entstand nach dem Beschluss der 72. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) im Jahr 1999. Im Jahr darauf beauftragte das Bundesministerium für Gesundheit die GVG, das Projekt „Forum gesundheitsziele.de“ umzusetzen.
-
Telematik, eHealth, E-RezeptAuch in einem weiteren Themenfeld konnte die GVG bemerkenswerte Ergebnisse erzielen: 1999 sprachen wir von Telematik, dann von eHealth und schließlich von Digitalisierung.
-
Digitale RentenübersichtSeit 2017 entwickelte die GVG in einer Facharbeitsgruppe Vorschläge für die Darstellung und die technische Umsetzung einer trägerübergreifenden Vorsorgeinformation. Vertreter der Spitzenorganisationen aller Säulen der Alterssicherung arbeiteten daran mit.
-
Die InformationsplattformMit der Schriftenreihe hat die GVG eine kontinuierliche Informations- und Austauschplattform etabliert. Sie steht den Akteuren der GVG ebenso zur Verfügung wie der interessierten Öffentlichkeit. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Kongressdokumentationen, konzeptionelle Entwürfe, Stellungnahmen und Überblicke zu systemrelevanten Fragen veröffentlicht.
-
Wissenschaftspreis für den ForschungsnachwuchsSeit 2020 zeichnet die GVG Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler für herausragende Dissertationen und Habilitationen in den Bereichen der Sozialpolitik- und Gesundheitsforschung aus. Der GVG-Wissenschaftspreis für Soziale Sicherung soll künftig etwa alle zwei Jahre vergeben werden.