Am Montag, den 14. November, tagte erneut der GVG- Ausschuss Alterssicherung unter dem Vorsitz von Herrn Dr. Fasshauer von der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Im Fokus der Sitzung stand unter anderem die geplante Einführung der sogenannten Aktienrente. Hierfür konnte der Ausschuss mit Professor Jörg Rocholl, stellvertretender Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats im Bundesministerium für Finanzen und Präsident der ESM gewinnen. Prof. Rocholl stellte das Gutachten des Beirats des Bundesfinanzministeriums “Kapitalgedeckte Rente: ein neuer Anlauf?” vor. Gemeinsam diskutierten die Teilnehmenden auch über die durch das Bundesfinanzministerium entwickelten Eckpunkte zur Aktienrente bzw. zur Aktienrücklage. Hierbei handelt es sich um ein Vorhaben der aktuellen Bundesregierung, welches 2023 realisiert werden soll. In der Diskussion wurde zudem deutlich, dass die Sparquote in Deutschland besonders hoch ist. Gleichzeitig schneidet man bei der Vermögensbildung im internationalen Vergleich nur mittelmäßig ab. Um dem zu begegnen, wäre zukünftig eine Diskussion über eine Strategie zur Förderung der Finanzbildung in der Bevölkerung wichtig.
Zudem berichtete Dr. Tanja Machalet, MdB (Rentenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion) über die rentenpolitische Arbeit der Koalition. Die Koalition möchte in dieser Legislaturperiode einiges im Bereich der Altersvorsorge auf den Weg bringen. Das Rentenniveau soll stabilisiert werden, die Altersvorsorge von Selbstständigen soll gestärkt werden und es sollen neue Impulse bei der betrieblichen Altersvorsorge gesetzt werden. Die Regierung hat bereits Vorschläge zur Stärkung von Erwerbsminderungsrenten vorgelegt. Die Rente ist ein wichtiger Eckpfeiler eines funktionierenden Sozialstaates. Zur Stärkung der Alterssicherung sind ein stabiler Arbeitsmarkt mit guten Löhnen von entscheidender Bedeutung machte Dr. Machalet deutlich.
Neben der Zukunft der Altersvorsorge diskutierten die Ausschussmitglieder über den derzeitigen Stand in der Entwicklung der digitalen Rentenübersicht, die im Laufe des Jahres 2023 den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stehen soll. Damit diese aber flächendeckend genutzt werden kann ist es von hoher Bedeutung, Bürokratie im System weiter abzubauen. Hilfreich wäre es beispielsweise, Anbietern von Produkten zur Altersvorsorge bei dem Abschluss von Verträgen das Erfassen der Steueridentifikationsnummer zu erlauben.