GVG- Ausschuss Alterssicherung tagt zu nachgelagerter Besteuerung von Alterseinkünften

50 Jahre Betriebsstärkungsgesetz und die aktuelle Reform der Betriebsrente weitere Themen

04.09.2024

Am Mittwoch, den 04. September, tagte erneut der GVG- Ausschuss Alterssicherung unter dem Vorsitz von Dr. Fasshauer von der Deutschen Rentenversicherung Bund.


Nach einem Austausch über die aktuell von der Bundesregierung geplanten Anreize zur Steigerung der Erwerbstätigkeit Älterer referierte Stefan Strunk von der Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen (abv) in seinem Impulsvortrag zum Thema der nachgelagerten Besteuerung von Alterseinkünften. In Folge eines Urteils des  Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2021 sollen künftig, nach einem mehrjährigen Übergangszeitraum, Alterseinkünfte bei der Auszahlung der Rente vollumfänglich wie Einkünfte aus Erwerbseinkommen versteuert und demgegenüber Altersvorsorgebeiträge vollständig als Sonderausgaben von dem zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Dieser Übergangszeitraum berge jedoch das Potenzial, dass Renten doppelt besteuert werden – in der Einzahlungs- und der Auszahlungsphase. Herr Strunk stelle ein Entlastungskonzept vor, mit dem diese Problematik zumindest minimiert werden könne.

In einem zweiten Themenblock widmeten sich die Ausschussmitglieder anlässlich des 50-jährigen Jubiläums des Betriebsstärkungsgesetz sowie der aktuellen Reform der Betriebsrente der Entwicklungen in der 2. Säule unseres Rentensystems. In seinem Impulsvortrag skizzierte Dr. Marco Arteaga, Experte für die betriebliche Altersversorge (bAV) bei der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft, die Entwicklung und Verbreitung der bAV seit 1974. Mithilfe eines internationalen Vergleichs erläuterte er die Unterschiede in puncto Verbreitung der 2. Säule in Deutschland, den Niederlanden, Australien und der Schweiz. Demnach hätten in Deutschland mehr als die Hälfte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der freien Wirtschaft keine Betriebsrente, während in den Niederlanden 89 Prozent über die zweite Säule abgedeckt seien. Der erhoffte Erfolg der bAV sei demnach bislang nicht eingetreten.  Anschließend analysierte Dr. Arteaga die geplanten Anpassungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes und hob dabei insbesondere die Weiterentwicklung des Sozialpartnermodells hervor. Für eine wirksamere Verbreitung der bAV seien jedoch weitere Maßnahmen notwendig.

Wir danken allen Referenten und den Mitgliedern des Ausschusses für die angeregte Diskussion.