GVG-Perspektive Nr. 29 - Meinungsbeitrag von Dr. Florian Blank, Referatsleiter Sozialpolitik WSI

Rente: Über das Richtige sprechen!

11.03.2026
WSI

Im Jahr 2024 das Rentenpaket der Ampelkoalition, 2025 die Koalitionsverhandlungen, das Rentenpaket 2025 und weitere Gesetze, 2026 die Alterssicherungskommission, aus deren Arbeit die Regierung weitere Reformen ableiten will… in der rentenpolitischen Debatte kehrt keine Ruhe ein. In der erregten öffentlichen Diskussion klafft aber eine Lücke: Vorrangig wird über Finanzierung gesprochen und unter dem Deckmantel vermeintlich neutraler, letztlich aber politischer Begriffe wie „Generationengerechtigkeit“ und „Nachhaltigkeit“ werden vor allem Wünsche nach einem billigeren öffentlichen Alterssicherungssystem artikuliert. Schon kleinere Leistungsverbesserungen (durch die Mütterrente) oder die Verschiebung von Verschlechterungen (durch die temporäre Stabilisierung des Rentenniveaus), werden scharf kritisiert.

Die Lücke in der Debatte besteht darin, dass die eigentliche Zieldimension der Alterssicherung kaum beachtet wird. Zur Erinnerung: Aus Beiträgen ergeben sich Ansprüche auf Leistungen, die es ermöglichen sollen, ab dem Rentenalter aus dem Erwerbsleben auszusteigen und den erreichten Lebensstandard zu halten. Seit 2001 soll diese Lebensstandardsicherung nicht mehr allein durch die Rentenversicherung gewährleisten werden, Menschen sind aufgefordert, mit vier Prozent ihres Bruttoeinkommens vorzusorgen. Es gibt gute Gründe, diesem Modell Reformbedarf zu attestieren. Ausgangspunkt sollte die Frage sein, wie der Lebensstandard zu bestimmen ist. Daran anschließend kann diskutiert werden, wie das Ziel erreicht werden kann.

So ein Sicherungsziel ist nicht einfach wissenschaftlich zu bestimmen (wie auch die Verteilungsfrage, was eine „nachhaltige“ Finanzierung ist, nicht ausschließlich von Wissenschaftler*innen beantwortet werden kann). Forschung kann Impulse zur Diskussion geben und Datengrundlagen für politische Entscheidungen liefern: Durch Befragungsdaten zu Vorstellungen in der Bevölkerung über angemessene Alterseinkünfte, durch Modellrechnungen zu Entwicklungspfaden, durch Dokumentation und Einordnung historischer Erfahrungen und systematische Ländervergleiche. Zum letzteren Aspekt: Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern ist die deutsche Alterssicherung nicht gerade als üppig zu bezeichnen.

Die Frage, was die Alterssicherungspolitik leisten soll, ist in der öffentlichen Debatte zwar nicht prominent, bewegt die Politik aber durchaus. Der Alterssicherungskommission wurde zum Ziel gesetzt, das Gesamtversorgungsniveau für die gesamte Alterssicherung – einschließlich privater und betrieblicher Vorsorge – zu betrachten und bei ihren Vorschlägen auf die Lebensstandardsicherung gerade für kleine und mittlere Einkommen zu achten.

Dazu soll auch eine neue Kenngröße für das Gesamtversorgungsniveau entwickelt werden. Das ist sinnvoll, denn die bisherigen Größen im Alterssicherungs- und Rentenbericht sind problematisch: Ihre Berechnung erfolgt nur für den Renteneintritt, sagt also nichts über die Entwicklung der Einkünfte während des Bezugs aus; sie beruht bezüglich der privaten Vorsorge auf bestreitbaren Annahmen und ignoriert Lücken in ihrer Verbreitung; sie berücksichtigt in Bezug auf die private Vorsorge nur das Risiko Langlebigkeit; und sie stellt kein Leistungsziel dar, sondern addiert nur zwei unterschiedlich hergeleitete Größen.

Anstelle aber nur eine bessere Größe zur Berichterstattung zu bestimmen, sollte ein echtes, überprüfbares und erreichbares Leistungsziel vorgeschlagen und dann politisch diskutiert und festgelegt werden. Darauf aufbauend kann dann geprüft werden, welche Beiträge vor allem die gesetzliche Rentenversicherung und die betriebliche Altersvorsorge zum Erreichen dieses Zieles leisten können, unter Berücksichtigung auch des Erwerbsminderungsrisikos und von Hinterbliebenenleistungen. Das heißt auch, sich über die Rollen der verschiedenen Säulen der Alterssicherung klar zu werden. Dabei wären auch Abweichungen vom idealtypischen Standardrentner zu berücksichtigen.

Genau dieser Fokus auf die Leistungen und die damit verbundenen Fragen scheinen in der Debatte häufig abhandenzukommen. Das Pferd wird von hinten aufgezäumt: Fragen der Finanzierung stehen im Vordergrund, anstatt darüber zu diskutieren, was sozialpolitisch bewirkt werden soll. Das führt dann immer wieder zu Vorschlägen, die auf Leistungskürzungen in der gesetzlichen Rentenversicherung abzielen, aber Alterssicherung insgesamt gar nicht billiger machen – denn für die Lebensstandardsicherung müssten Beschäftigte und gerade junge Menschen die Kürzungen im öffentlichen System individuell kompensieren. Damit werden auch die anstehenden Herausforderungen nicht gelöst: Viele Vorschläge wie eine weitere Absenkung des Rentenniveaus oder eine Anhebung der Altersgrenze treffen die heute Jungen voll, nicht aber die rentennahen geburtenstarken Jahrgänge. Rentenpolitik sollte auch mit Blick auf die Leistungsseite für die Jungen angemessen gestaltet werden. Ansonsten sind Reformen vor allem Eingriffe in das Sozialvermögen der Versicherten. Das müsste mindestens so viel Kritik auf sich ziehen, wie Vorschläge zu einer Vermögenbesteuerung, durch die deutlich weniger (reiche) Personen betroffen werden.

Dr. Florian Blank ist Referatsleiter des Referats Sozialpolitik des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI)

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Die in diesem Meinungsbeitrag geäußerten Ansichten und Standpunkte repräsentieren ausschließlich die persönlichen Meinungen der jeweiligen Expertinnen und Experten und nicht die offizielle Position der GVG (Gesellschaft für die Versicherungswissenschaften und -gestaltung e.V.). Die GVG ist eine konsensbasierte Organisation, die sich zum Ziel gesetzt hat, Debatten über verschiedene sozialpolitische Themen anzustoßen. Die Veröffentlichung dieser Meinungsbeiträge dient dem Zweck, unterschiedliche Standpunkte und Ansichten in die Diskussion einzubringen. Die GVG bleibt neutral und achtet auf eine Ausgewogenheit der Perspektiven.