Am 12. Mai 2026 kam der Ausschuss Alterssicherung zur zweiten Sitzung des Jahres zusammen. Angesichts der neulichen Befürwortung der Verknüpfung des Renteneintritts mit der Lebensarbeitszeit durch u.a. Bundeskanzler Merz diskutierte der Ausschuss verschiedene Reformoptionen zum Renteneintrittsalter.
Es war uns eine Freude, Dr. Elmar Stracke, Fachgebietsleiter im Bereich Strategie und Politik des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. und Policy Fellow am Zentrum für neue Sozialpolitik, begrüßen zu dürfen, um mit ihm die moralische Zulässigkeit kalendarischer Altersgrenzen zu diskutieren. Dr. Stracke hatte sich im Rahmen seiner mit dem FNA-Forschungspreis prämierten Dissertation mit dieser Fragestellung auseinandergesetzt. Darin präsentierte er, warum er aus gerechtigkeitstheoretischer Sicht weiterhin das kalendarische Alter als Kriterium für den Renteneintritt unterstützt.
In der zweiten Sitzungshälfte diskutierte der Ausschuss nach einem Vortrag von Prof. Dr. Peter Haan, Professor für empirische Wirtschaftsforschung an der FU Berlin und Leiter der Abteilung Staat am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung e.V., über regressive Verteilungswirkungen aufgrund heterogener Lebenserwartungen in der Bevölkerung und mögliche Reformoptionen.
Wir bedanken uns bei der Deutschen Rentenversicherung Bund für die Gastfreundschaft sowie bei den Referenten und Teilnehmer:innen für die anregenden Diskussionen!
Der GVG-Ausschuss Alterssicherung bietet eine wertvolle Plattform für Expertinnen und Experten aus allen drei Säulen, um über zukunftsorientierte Konzepte und Reformen der Alterssicherung zu diskutieren und sich über Lösungsansätze auszutauschen.